Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Ardamedia, Inhaber Arda Sözeri, Nahestraße 13, 41540 Dormagen, E-Mail: info@ardamedia.de, Telefonnummer: +491739620321, [CR1] im Folgenden „Auftragnehmer“ und dem Auftraggeber, im Folgenden „Auftraggeber“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB oder als Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Gegenstand des Auftrages kann sowohl das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) als auch das Erreichen eines bestimmten Werkes (Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden oder der Auftraggeber das Werk abgenommen hat. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Leistungsumfang und Leistungsbeschreibung
(1) Der Auftragnehmer bietet verschiedene Dienstleistungen und Werkleistungen im Bereich Social-Media-Management und Content-Erstellung zur Buchung an. Dabei handelt es sich insbesondere um die laufende Beratung, das Social-Media-Management sowie die Setup- und Betreuungsleistungen von Meta-Ads-Kampagnen zur Mitarbeiter- und Neukundengewinnung.
(2) Die Leistungen beinhalten im Einzelnen:
a. Strategische Konzeption: Entwicklung von maßgeschneiderten Social-Media-Strategien, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Ziele des Auftraggebers abgestimmt sind. Dies umfasst die Analyse der Zielgruppe, die Festlegung von Kommunikationszielen sowie die Erstellung eines Content-Plans.
b. Skripting: Erstellung von Drehbüchern und Skripten für die Produktion von Videos und anderen Inhalten, die auf den Social-Media-Kanälen des Auftraggebers veröffentlicht werden sollen.
c. Produktion vor Ort: Durchführung von Videodrehs und anderen Content-Produktionen vor Ort beim Auftraggeber oder an einem anderen geeigneten Standort.
d. Postproduktion: Nachbearbeitung und Finalisierung der produzierten Inhalte, einschließlich Schnitt, Farbkorrektur, Sounddesign und anderer Postproduktionstechniken.
e. Inhouse-Motion-Design: Hochwertige visuelle Aufwertung der Videos durch professionelles Motion-Design, das vom Auftragnehmer erstellt wird. Dieses Alleinstellungsmerkmal sorgt für eine besondere Qualität und visuelle Unterstützung der produzierten Inhalte.
f. Posting der Inhalte: Planung und Durchführung der Veröffentlichung der erstellten Inhalte auf den Social-Media-Kanälen des Auftraggebers. Dies umfasst auch die zeitliche Koordination und das Management der Veröffentlichungen.
g. Setup und Betreuung von Meta-Ads-Kampagnen: Aufsetzen, Überwachung und datenbasierte Optimierung von Meta-Ads-Kampagnen zur gezielten Ansprache und Gewinnung von Mitarbeitern und Neukunden.
(3) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die erbrachten Leistungen und Ergebnisse, einschließlich Case Studies und Firmenlogos, als Referenz für die eigene Eigenwerbung auf der eigenen Website und in den eigenen Social-Media-Kanälen zu nutzen. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer diese Materialien zu diesem Zweck verwenden darf.
(4) Im vereinbarten Preis sind standardmäßig bis zu zwei Feedback- und Korrekturschleifen für den Schnitt und das Motion Design enthalten. Sollten darüber hinaus weitere Änderungen erforderlich sein, werden diese nach einem festgelegten Stundensatz abgerechnet. Der genaue Stundensatz wird im individuellen Vertrag definiert. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber vor Beginn jeder zusätzlichen Korrekturschleife über den voraussichtlichen Aufwand und die entstehenden Kosten zu informieren.
(5) Der genaue Umfang und die Einzelheiten der zu erbringenden Leistungen werden individuell zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer festgelegt. Jegliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
(6) Alle Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere für nachträgliche Änderungen, zusätzliche Inhalte oder Erweiterungen des Projekts.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Auftraggeber bucht bei dem Auftragnehmer eine entsprechende Dienst- oder Werkleistung. Diese Buchung nimmt der Auftragnehmer durch eine Buchungsbestätigung an. Eine Buchung kann schriftlich, mündlich, per E-Mail, oder über die Website des Auftragnehmers zustande kommen.
(2) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Buchung des Auftraggebers bestätigt. Die Buchung des Auftraggebers ist bindend. Der Auftraggeber erhält mit der Buchungsbestätigung die Zahlungsbedingungen und die Leistungen des Auftragnehmers mitgeteilt.
(3) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Dienst- oder Werkvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn der Auftragnehmer aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Auftragnehmers für die bis zur Ablehnung der Dienst- oder Werkleistung entstandenen Leistungen erhalten.
(5) Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung“) fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert berechnet.
§ 4 Inhalt und Durchführung des Vertrages
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann bei Dienstleistungen nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.
(2) Die vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung durch den Auftraggeber abzunehmen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber rechtzeitig über die Fertigstellung der Werkleistung informieren und zur Abnahme auffordern. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werkleistung innerhalb einer angemessenen Frist von 14 Werktage zu prüfen und abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb der Frist die Abnahme unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels verweigert. Wesentliche Mängel sind solche, die die Tauglichkeit der Werkleistung zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch erheblich beeinträchtigen. Sofern der Auftraggeber die Abnahme verweigert, hat er dem Auftragnehmer die festgestellten Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der Frist zur Abnahme, schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer wird die angezeigten Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen und die Werkleistung erneut zur Abnahme vorlegen. Erfolgt innerhalb der genannten Frist keine Abnahme durch den Auftraggeber und liegen keine wesentlichen Mängel vor, gilt die Werkleistung als abgenommen. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber die Werkleistung ohne ausdrückliche Abnahme in Gebrauch nimmt oder weiterverwendet. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 640 BGB.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienst- oder Werkleistung vom Auftragnehmer erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Auftragnehmer individuell für den Auftraggeber erstellt.
(4) Sämtliche Unterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite des Auftragnehmers als auch sonstige Unterlagen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Auftragnehmers Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienst- oder Werkleistung zu machen.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung oder Werkleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem Dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Dienstleistung oder Werkleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Auftraggeber besteht in diesem Fall nicht.
(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung oder Werkleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Inhalts besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Inhalts eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.
(7) Der Auftragnehmer muss die Dienstleistung oder Werkleistung nicht selbst durchführen. Er ist berechtigt, nach freiem Ermessen, die Durchführung der Dienstleistung oder Werkleistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer, abzugeben.
(8) Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen und Prospekten Dritter wird keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB.
(9) Die Abbildung und Beschreibung der Leistungen auf der Website des Auftragnehmers dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
(10) Der Auftraggeber hat Mitwirkungspflichten, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienst- oder Werkleistungen erforderlich ist. Die genauen Pflichten und Anforderungen werden in den individuellen Verträgen festgelegt.
(11) Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesichert wurden. Verzögerungen aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienst- und Werkleistungen erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung aller relevanten Informationen, Unterlagen und gegebenenfalls Zugangsberechtigungen.
(2) Sollte es erforderlich sein, dass bestimmte Vorarbeiten durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Dritte durchgeführt werden, hat der Auftraggeber diese rechtzeitig und ordnungsgemäß abzuschließen, sodass die Arbeiten des Auftragnehmers ohne Verzögerungen durchgeführt werden können. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich über den Abschluss solcher Vorarbeiten.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, an den vereinbarten Drehtagen die erforderlichen Räumlichkeiten, das notwendige Personal und alle notwendigen Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere Zugang zu Drehorten, Bereitstellung von Requisiten und sonstiger Ausrüstung sowie die Verfügbarkeit von Ansprechpartnern und gegebenenfalls Komparsen oder Schauspielern.
(4) Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. In solchen Fällen behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, zusätzliche Kosten, die durch die Verzögerungen oder den Mehraufwand entstehen, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
(5) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die die Erbringung der Leistungen behindern oder verzögern könnten. Dies gilt insbesondere für unvorhersehbare Ereignisse oder Änderungen in der Arbeitsumgebung.
(6) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und verhindert dies die Durchführung der Leistungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den entstandenen Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt.
(7) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten, insbesondere der Bereitstellung von Feedback oder erforderlichen Materialien, nicht innerhalb von 7 Tagen nach Aufforderung nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt zu pausieren. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.
§ 6 Zahlung
(1) Eine Zahlung ist gegenüber dem Auftragnehmer nach Abschluss der Dienstleistung oder Abnahme der erbrachten Leistungen mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln unmittelbar durch den Auftraggeber zu tätigen. Die Zahlung wird sofort mit der Buchung und dem Zugang der Rechnung per E-Mail fällig. Sofern nicht anders vereinbart, sind 50 % der vereinbarten Vergütung mit Vertragsschluss und Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Die restlichen 50 % sind nach Abnahme der Leistung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung zu zahlen.
(2) Bei projektbasierten Einzelabrechnungen können Teilzahlungen nach Erreichen bestimmter Meilensteine vereinbart werden. Diese Meilensteinzahlungen werden in der jeweiligen Rechnung separat ausgewiesen und sind ebenfalls innerhalb der genannten Zahlungsfrist zu begleichen.
(3) Bei Verträgen über regelmäßig zu erbringende Leistungen sind die vereinbarten wiederkehrenden Zahlungen zu den im Vertrag festgelegten Zeitpunkten fällig.
(4) Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Erbringung der Leistungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden, entbinden diesen nicht von seiner Zahlungspflicht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung auch dann in voller Höhe zu verlangen, wenn die Leistungen aufgrund von Verzögerungen auf Seiten des Auftraggebers nicht im ursprünglich vereinbarten Zeitraum erbracht werden können.
(5) Alle Preise im Angebot des Auftragnehmers sind gegenüber Verbrauchern als Endpreise inkl. MwSt. und gegenüber Unternehmern als Nettopreise exkl. MwSt. aufgeführt.
(6) Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich der Auftragnehmer vor, regelmäßig zu erbringenden Leistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Auftraggebers verliert.
(7) Der Auftragnehmer behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise für Serviceleistungen nach Ablauf der vereinbarten jeweiligen Laufzeit angemessen zu erhöhen. Eine Erhöhung ist dabei erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit möglich.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Wenn es sich um die einmalige Erbringung einer Dienst- oder Werkleistung handelt, ist dies im Vertrag vermerkt und die nachstehenden Absätze des § 7 sind darauf nicht anwendbar.
(2) Eine ordentliche Kündigung des Vertrages muss spätestens einen Monat vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(4) Wird das Vertragsverhältnis nicht bis einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert es sich immer jeweils um einen weiteren Monat, wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher handelt. Bei Unternehmern verlängert sich das Vertragsverhältnis immer jeweils um die ursprüngliche Laufzeit.
(5) Nach Ende der regulären Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat bis zum Ende der verlängerten Laufzeit. Die Kündigung muss auch hier in Schriftform erfolgen.
(6) Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen.
§ 8 Schutzrechte und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienst- oder Werkleistung, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Auftragnehmers für den Auftraggeber stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Auftragnehmer zu.
(2) Der Auftragnehmer behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo des Auftragnehmers dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Auftraggeber verwendet werden.
(3) Die geistigen Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen Anpassungen und Entwicklungen verbleiben bei dem Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber erwirbt lediglich das Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.
(4) Die räumlich und zeitlich uneingeschränkten Nutzungsrechte an den produzierten Videos, Reels und Designs gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung auf den Auftraggeber über. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer.
(5) Ein Anspruch auf Herausgabe von unbearbeitetem Rohmaterial oder offenen Projektdateien besteht nicht. Eine Herausgabe kann jedoch gegen gesonderte Vergütung und nach individueller Vereinbarung erfolgen.
(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Nutzung der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen die Urheberpersönlichkeitsrechte des Auftragnehmers zu wahren. Insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet, bei jeder Veröffentlichung der vom Auftragnehmer erstellten Werke den Auftragnehmer als Urheber zu nennen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(7) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten Werke zu eigenen Referenzzwecken zu nutzen, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht dem ausdrücklich und schriftlich.
(8) Eine Weiterübertragung der Nutzungsrechte an Dritte durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die erlangten Nutzungsrechte ohne Zustimmung des Auftragnehmers zu veräußern, zu lizenzieren oder in sonstiger Weise Dritten zur Verfügung zu stellen.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei ("Empfänger") wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.
(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
b) der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
c) der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.
(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.
§ 10 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Ein bestimmter Erfolg wird jedoch nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Sollte die erbrachte Dienstleistung mangelhaft sein, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach seiner Wahl den Mangel zu beheben oder die Dienstleistung erneut zu erbringen.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber den Preis mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.
(4) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass das Werk frei von Sachmängeln ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
(5) Der Auftraggeber hat das Werk unverzüglich nach Abnahme auf etwaige Mängel zu überprüfen und diese dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme, versteckte Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Andernfalls gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
(6) Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Der Auftragnehmer hat das Recht, nach seiner Wahl den Mangel zu beheben oder ein neues Werk zu erstellen.
(7) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber den Preis mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.
(8) Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt unabhängig vom Verschuldensgrad.
(9) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unbeschränkt gehaftet wird.
(10) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung nach den vorstehenden Absätzen gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(11) Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(12) Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, gilt zusätzlich zu den vorherigen Absätzen, dass Schadensersatzansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen sind, sofern sie nicht wesentliche Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
(13) Im Falle von Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur für denjenigen Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
(14) Der Auftragnehmer übernimmt ausdrücklich keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, wie z.B. eine bestimmte Anzahl an verkauften Immobilien oder eingestellten Mitarbeitern. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Erreichung spezifischer wirtschaftlicher Ziele des Auftraggebers.
(15) Die Haftung für Vorgehensweisen von und auf Drittplattformen (wie bspw. Meta, Instagram, TikTok) ist ausgeschlossen. Wenn Werbekonten gesperrt werden, Ads abgelehnt werden oder sich Algorithmen ändern, liegt dies außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers. Eingesetztes Werbebudget wird vom Auftragnehmer nicht erstattet.
(16) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verjähren Ansprüche des Auftraggebers aus Gewährleistung und Schadensersatz mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.
(17) Der Auftraggeber versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den vom ihm bereitgestellten Inhalten (insbesondere Bild-, Video-, Audio- und Textmaterialien) verfügt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Rechten durch bereitgestellte Inhalte resultieren.
§ 11 Datenschutz
(1) Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
(2) Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
(3) Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.
(4) Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen des Auftragnehmers unter folgendem Link: https://www.ardamedia.de/datenschutz
§ 12 Widerrufsrecht
(1) Bezüglich des Widerrufsrechts verweist der Auftragnehmer bei Verbrauchern auf die nachfolgende Widerrufsbelehrung.
(2) Ist der Auftraggeber ein Unternehmer, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Widerrufsbelehrung nach EGBGB Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2. Fundstelle: BGBl. I 2013, 3663 - 3665
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An ArdaMedia, Nahestraße 13, 41540 Dormagen, info@ardamedia.de
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Option Widerrufsrecht zum Erlöschen bringen:
Um das Widerrufsrecht zum Erlöschen zu bringen, bitte die folgenden Zustimmungen per nicht vorangehakter Checkbox vom Verbraucher im Bestellprozess einholen.
□ Ich stimme ausdrücklich zu, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrags begonnen wird.
□ Mir ist bekannt, dass mit Beginn der Ausführung mein Widerrufsrecht erlischt. [CR2]
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Der Auftragnehmer ist zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder des jeweiligen Vertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit der AGB oder des Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Änderungen und Ergänzungen der AGB oder des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(5) Ist der Auftraggeber Kaufmann, wird als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
[CR1]Hier sind noch die fehlenden Angaben zu ergänzen.
[CR2]Diese Checkbox muss im Bestellprozess integriert werden. Nur wenn der Kunde diese beiden Haken aktiv setzt, kann der Bestellprozess weitergeführt werden.
In die AGB und Widerrufsbelehrung ist diese Box nicht einzufügen, dies dient hier nur Ihrer Information.